Ein Dauergrabpflegevertrag wird über die Genossenschaft Württembergischer
Friedhofsgärtner eG. abgeschlossen. Der Grabpflegevertrag wird über einen
individuellen Zeitraum festgelegt, dieser entspricht oft der Liegezeit.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluß des Vertrages durch die
Genossenschaft. Die Rechnungssumme wird für die gesamte Laufzeit des
Vertrages im Vorraus bezahlt. Wir beraten Sie gerne auch bei Ihnen Zuhause
(nach Terminabsprache). Weitere Informationen zum Dauergrabpflegevertrag
finden Sie auch unter diesem Link:
Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner eG

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